Unser Antrag zur Aufhebung der Straßenausbausatzung der Stadt Soltau

1. Dezember 2022

Die CDU-Fraktion stellt den Antrag, auf die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen gegenüber den Anliegern der betreffenden Straßen zu verzichten und dementsprechend die Straßenausbausatzung der Stadt Soltau vom 18.September 2014 aufzuheben.

Begründung:
Es ist für jeden erkennbar, dass wir uns in einer globalen Krisensituation befinden. Diese wurde zunächst durch die Corona-Pandemie hervorgerufen, fortgesetzt durch den Krieg in der Ukraine, der große Sorgen auch in unserem Land im Hinblick auf unser zukünftiges Leben hervorgerufen hat: Viele Menschen machen sich Sorgen um ihre finanzielle Situation, die Steigerung der Energiekosten ist nicht abzusehen und aufgrund der wirtschaftlichen Verhältnisse müssen viele Menschen auch mit wesentlich geringeren Einnahmen rechnen, man hat ernstzunehmende Existenzängste.

In diesen Zeiten einzelne Anlieger auch weiterhin mit hohen und unerwarteten Anliegerbeiträgen zu belasten, halten wir nicht mehr für verantwortbar und zeitgemäß. Unsere Mitbürgerinnen und Mitbürger haben einen Anspruch darauf, Sicherheit im Hinblick auf zukünftige Ausgaben zu haben.
Hinzu kommt, dass die Baukosten immens und unabsehbar steigen, man muss mit mindestens einer Verdoppelung der Kosten rechnen.

Auch der Solidaritätsgedanke ist zu berücksichtigen: Bei den zu sanierenden Straßen handelt es sich in der Regel um solche, die von allen Menschen in dieser Stadt genutzt werden. Es sind ja keine kleinen Anliegerstraßen oder Sackgassen, sondern nur die Straßen mit hoher Belastung bedürfen der Sanierung.

Andere Möglichkeiten, die letztendlich eine Abwandlung der bisherigen Straßenausbaubeitragssatzung bedeuten, überzeugen uns nicht, weil nach wie vor die Heranziehung einzelner Bürgerinnen und Bürger beibehalten würde.

Hinsichtlich der Finanzierung sind zunächst die allgemeinen Haushaltsmittel und die Steuereinnahmen heranzuziehen. Sollte sich in der Zukunft herausstellen, dass diese Mittel nicht ausreichen, müsste zu gegebener Zeit über eine Erhöhung der Grundsteuern A und B nachgedacht werden.

Foto: Rainer Sturm  / pixelio.de