Rede zur Abstimmung der Strabs
Sehr geehrter Herr Ratsvorsitzender, sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Ratskolleginnen und -kollegen, sehr geehrte Gäste,
„Demokratie lebt vom Wandel“, ein kluger Satz unserer ehemaligen Bundeskanzlerin Merkel anlässlich einer Neujahrsansprache. Und so hat auch die CDU-Fraktion ihre Haltung zu den Straßenausbaubeiträgen grundlegend verändert. Wir alle haben uns mit diesem Thema beschäftigt und ich gehe davon aus, dass jeder und jede sich der Verantwortung sehr bewußt war. Dabei ist man zu unterschiedlichen Lösungsvorschlägen gelangt. Eines sollte klar sein: es gibt keine gerechte Lösung. Es wird immer Bürgerinnen und Bürger geben, die sich unfair behandelt fühlen, damit müssen wir leben. Bis zum Beginn dieses Jahres haben auch wir als CDU- Fraktion den Weg der Beibehaltung der Satzung zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen, nach der die Anlieger und Anliegerinnen herangezogen werden können, um die Kosten zu tragen, akzeptiert.
In diesem Jahr müssen wir aber mit völlig veränderten Umständen gesellschaftlicher, wirtschaftlicher und politischer Art leben. Der Krieg in der Ukraine hat eine völlig neue Situation geschaffen. Abgesehen davon, dass bereits Corona wirtschaftliche Probleme für viele Menschen gebracht hat, kommen jetzt weitere hinzu. Die Energiekrise bringt viele Menschen in wirtschaftliche Schwierigkeiten, sei es privat oder beruflich. Wir haben eine hohe Inflation, so dass auch hohe Kosten manche an den Rand des Existenzminimums führen. Massive Baukostensteigerungen bringen Bauwilligen Schwierigkeiten beim Hausbau und allgemein wird vieles so teuer, wie wir es seit Jahren nicht erlebt haben.
In dieser Situation haben wir darüber zu entscheiden, wie mit Kosten des Straßenausbaus, worunter auch die Beleuchtungskörper und weitere Einrichtungen an den Straßen gehören können, verfahren. Wir haben uns natürlich mit allen Möglichkeiten beschäftigt, die seitens der Verwaltung dargestellt worden sind. Für eine Beibehaltung der Straßenausbaubeitragssatzung in der jetzigen Form gibt es wohl keine Befürwortende.
Bei der modifizierten Form bleibt es nach wie vor bei zum Teil hohen Beiträgen, die durch unterschiedliche Erleichterungen gemildert werden sollen. Es gibt die Anrechnung von Zuschüssen Dritter für die Anliegerinnen und Anlieger. Außerdem können die Beiträge durch eine sog. Verrentung über mehrere Jahre gestundet werden. Aber gerade letzteres liegt im Ermessen der Verwaltung. Außerdem ist ein relativ hoher Verwaltungsaufwand erforderlich, da für diese Stundungen Anträge gestellt und beschieden werden müssen. Es gibt somit keine Rechtssicherheit vor der Fertigstellung der Straßenausbaumaßnahmen für die Anwohner und Anwohnerinnen. Bei hohen Beiträgen müssen zum Teil auch Kredite aufgenommen werden. Kredite sind aber für Kommunen wesentlich günstiger als für Privatpersonen.
Bei den wiederkehrenden Beiträgen ist ein hoher, nach Auskunft unserer Verwaltung kaum zu leistender Verwaltungsaufwand erforderlich. Es müssen über die ganze Stadt Quartiere gebildet werden. Durch den hohen Verwaltungsaufwand werden die Beitragseinnahmen geschmälert.
Die CDU-Fraktion kommt zu dem Ergebnis, dass nur eine Abschaffung der Straßenausbaubeitragssatzung in diesen Zeiten verantwortbar ist.
Wie ich oben bereits geschildert habe, leben wir in einer Krisenzeit, die in naher Zukunft kein Ende finden wird. Die kritische Lebenssituation von Menschen auch in unserer Stadt, die an auszubauenden Straßen Eigentum haben, würde durch die Beibehaltung der Straßenausbaubeitragssatzung gesteigert werden. Hinzu kommt, dass auch ältere Menschen an diesen Straßen leben, die bei hohen Beiträgen keinen Kredit mehr bekommen und gezwungen sein könnten, ihr Eigentum aufzugeben. Außerdem ist die Klassifizierung einer Straße maßgeblich dafür, ob und wie man herangezogen wird. Das betrifft die Feststellung, ob es sich z.B. um eine Anlieger- oder Durchgangsstraße handelt oder ob es eine Bundes-, Landes-, Kreis- oder Gemeindestraße ist. Auch der Gedanke der Solidarität darf nicht außer Acht gelassen werden:
Bei den Straßen, die saniert werden müssen, handelt es sich doch um solche, die von allen genutzt werden: denen, die in der Stadt leben und denen, die in den Ortschaften leben. Es geht doch nicht um kleine Anliegerstraßen oder Sackgassen. In erster Linie hat aber zu unserem Umdenken die veränderte globale Situation geführt, die auch in unserer Stadt ihre Spuren hinterläßt. Da bei der Beibehaltung der Satzung mit gewissen Änderungen weiterhin zum Teil hohe Beiträge zu zahlen sind, können wir dieser nicht zustimmen. Und auch die wiederkehrenden Beiträge führen nach unserer Auffassung nicht zu einem akzeptablen Ergebnis.
Wir sind also für die Abschaffung der Beiträge insgesamt.
Natürlich steht dann die Frage im Raum, wie denn die Finanzierung dann aussehen soll.In den letzten Jahren haben wir immer wieder erlebt, dass die Prognosen für den künftigen Haushalt den worst Case darstellten. Die Ist-Zahlen sahen dann wesentlich positiver aus. Und es gab auch immer Haushaltsreste, die durchaus -wie auch in diesem Jahr- zum Teil erheblich waren. Warten wir doch erst mal ab. Erst dann, wenn die Haushaltsmittel tatsächlich nicht ausreichen, muss man über eine eventuelle Erhöhung der Grundsteuer nachdenken, so weit sind wir aber noch nicht. Ohnehin wird man in den nächsten Jahren mit einer Erhöhung der Kreisumlage rechnen müssen und dann ist das Thema sowieso auf dem Tisch. Zutreffend ist auch, dass alle von der Stadt zu erbringenden Leistungen insgesamt zu betrachten sind, wenn die Anliegerbeiträge abgeschafft werden. Dann müssen wir eben verantwortungsvoll prüfen, in welcher Reihenfolge Investitionen zu tätigen sind. Wir können uns der Schwarzmalerei nicht anschließen, dass dann wichtige Dinge auf der Strecke bleiben, mit gutem Willen werden wir das hinbekommen. Das ist schließlich auch vielen anderen Städten gelungen, die keineswegs alle einen ausgeglichenen Haushalt hatten.
Wir sind der Auffassung, dass nur die Aufhebung der Straßenausbausatzung insgesamt in der heutigen Zeit im überwiegenden Interesse unserer Bevölkerung ist. Dies sollte sofort geschehen.
Daher stimmen wir unter Punkt 5 der 1. Alternative zu, wonach weder für die Winsener Str. noch weitere Straßen eine Beitragsfestsetzung erfolgt.